Rundum gut versorgt

Mit der Eröffnung unseres Ambulanten Pflegedienstes haben wir unser Leistungsspektrum um neue Angebote erweitert. Wir möchten Menschen, die sich nicht mehr alleine versorgen können, die Möglichkeit geben, so lange wie möglich in ihrem eigenen Zuhause wohnen zu können.
Wir bieten neben der Grundpflege und Behandlungspflege auch die Möglichkeit, hauswirtschaftliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, Sie beim Einkaufen oder Arztbesuch zu begleiten oder mit unserem Rollenden Mittagtisch zu versorgen.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Hier bieten wir unsere professionelle Hilfe an
- Stadtverband Saarbrücken
- Obere Saar
- Mandelbachtal
Bitte kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne unverbindlich.
Was leistet die Pflegeversicherung?
Pflegebedürftige in der häuslichen Pflege können wählen zwischen:
- Pflegesachleistung
- Pflegegeld
- Kombinationsleistung
- Entlastungsleistungen
Pflegesachleistung
Pflegesachleistung ist die konkrete pflegerische Leistung, die durch einen ambulanten Pflegedienst erbracht wird. Hierfür stellt die Pflegeversicherung bestimmte Beträge zur Verfügung.
Beratungsbesuche werden von der Krankenkasse nach § 37 SGB XI auch bei Pflegesachleistungen gezahlt, wenn Beratungsbedarf besteht.
| Pflegegrade | Pflegeleistungen (Euro) | Entlastungsleistungen nach § 45 b |
|---|---|---|
| 1 | 0,00 | 125,00 |
| 2 | 689,00 | 125,00 |
| 3 | 1.298,00 | 125,00 |
| 4 | 1.612,00 | 125,00 |
| 5 | 1.995,00 | 125,00 |
Pflegegeld
Pflegegeld ist die Leistung der Pflegeversicherung, wenn der Pflegebedürftige in der Häuslichkeit von Privatpersonen gepflegt wird.
Pflegegeld wird erst ab Pflegegrad 2 gezahlt. (Grad 1 nur Sach- bzw. Entlastungsleistung nach § 45 b)
| Pflegegrade | Pflegegeld | Entlastungsleistungen nach § 45 b |
|---|---|---|
| 1 | 0,00 | 125,00 |
| 2 | 316,00 | 125.00 |
| 3 | 545,00 | 125,00 |
| 4 | 728,00 | 125,00 |
| 5 | 901,00 | 125,00 |
Bei Bezug von Pflegegeld muss der Pflegebedürftige Beratungseinsätze
nach § 37 SGB XI durch Pflegefachkräfte in Anspruch nehmen. Diese sind
bei Pflegegrad 2 bis 3 halbjährlich und bei Pflegegrad 4 bis 5
vierteljährlich in Anspruch zu nehmen.
Kombinationsleistungen
Bei Kombinationsleistung können Pflegesachleistung und Pflegegeld prozentual beliebig miteinander kombiniert werden.
Preisliste der Beratungs- und Dienstleistungen
Leistungen der Pflegeversicherung finden Sie hier
Preise für die Leistungen der häuslichen Pflege SGB XI
Preise für die Leistungen der häuslichen Krankenpflege gem. § 37 SGB V
Preise zusätzliche Leistungen
Preisänderungen vorbehalten.
Wir beraten Sie gerne unverbindlich
66271 Kleinblittersdorf-Rilchingen
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