Das Heimgesetz besagt: Alte Menschen und behinderte Volljährige, die in einem Heim leben, wirken in Angelegenheiten des Heimbetriebes mit.
Die Bewohnervertretung ist somit das zentrale Mitwirkungsgremium in einem Heim. Durch ihn wirken die Bewohner von Heimen in Angelegenheiten des Heimbetriebs wie Aufenthaltsbedingungen, Heimordnung, Verpflegung und Freizeitgestaltung mit. Jeder Heimbewohner kann seine Wünsche, Anregungen und persönlichen Vorstellungen mit Hilfe der Bewohnervertretung in die Gemeinschaft einbringen. Die Ausgestaltung des Heimlebens hängt damit entscheidend auch von dem persönlichen Engagement eines jeden Heimbewohners – nicht nur in der Bildung der Bewohnervertretung – ab.
Erste Vorsitzende
Stellvertretende Vorsitzende
Beisitzer