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Unsere Leistungen für Mitarbeitende

Unsere Einrichtung in Rilchingen ist mit rund 400 Mitarbeitenden Teil der BBT-Gruppe, die über 15.000 Mitarbeitende und ca. 900 Auszubildende in ihren Krankhäusern und Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe beschäftigt.

Die Mitarbeitenden bilden eine wichtige Säule für den Erfolg, denn nur durch einen aktiven und engagierten Einsatz können sie den vielfältigen und individuellen Bedürfnissen der Patient*innen, Klient*innen und Bewohner*innen im stationären und ambulanten Bereich gerecht werden. Umso wichtiger ist es uns, die Zufriedenheit aller Mitarbeitenden zu stärken und Arbeitsbedingungen noch attraktiver zu gestalten.

Vergütung

Vergütung

Wir bieten eine leistungsgerechte Vergütung auf der Grundlage der AVR und zusätzlicher Altersversorgung.                

Grundsätze und Leitlinien

Unsere Grundsätze und Leitlinien

Hier können Sie unsere Grundsätze und Leitlinien einsehen.

BGM

Unser betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)

Die Gesundheit unserer Mitarbeiter liegt uns am Herzen. Daher haben wir bereits im Jahre 2006 das Betriebliche Gesundheitsmanagement in unserer Einrichtung in Rilchingen implementiert. Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren lassen sich zwar nicht gänzlich vermeiden – aber man kann das Risiko minimieren.

BEM

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Was bedeutet Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)?

In § 84 Abs.2 SGB IX fordert der Gesetzgeber die Arbeitgeber auf, für Mitarbeiter*innen, die innerhalb der letzten 12 Monate länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement durchzuführen.

Betriebliches Eingliederungsmanagement umfasst alle Maßnahmen, die dazu dienen, Beschäftigte mit gesundheitlichen Problemen oder Behinderung dauerhaft an einem geeigneten Arbeitsplatz einzusetzen. 

Es sollen folgende Ziele erreicht werden:

  • Überwindung der Arbeitsunfähigkeit
  • Vorbeugung vor erneuter Arbeitsunfähigkeit
  • Erhalt des Arbeitsplatzes/Vermeidung von Berufs-/Dienstunfähigkeit

Es gilt nicht nur für schwerbehinderte und gleichgestellte behinderte Arbeitnehmer*innen, sondern für alle Beschäftigten eines Unternehmens. 

Bereits nach einer relativ kurzen Zeit von sechs Wochen besteht Handlungsbedarf beim Arbeitgeber. Aber auch in Fällen, in denen nicht durch länger andauernde Arbeitsunfähigkeit, sondern durch häufige Kurzerkrankungen klar wird, dass gesundheitliche Probleme bestehen, sieht das SGB IX eine Initiative des Arbeitgebers vor. 

Schritte des BEM-Verfahrens

Information 

Die betroffenen Beschäftigten werden angeschrieben, über das BEM informiert und zu einem persönlichen Gespräch eingeladen. 

Erstgespräch

Im Erstgespräch informiert einer der Fallkoordinatoren über die Möglichkeiten des BEM. Die betroffenen Be- schäftigten stimmen der  Teilnahme am  BEM zu oder lehnen es ab.


Eingliederungsgespräche

Je nach Einzelfall kann in Eingliederungsgesprächen geklärt  werden, wie die  Rückkehr an den Arbeitsplatz erfolgen soll. An den Gesprächen können mit Zustimmung der  Betroffenen weitere interne und externe  Partnerinnen und Partner teilnehmen.

Rückkehr an  den Arbeitsplatz

Die Rückkehr an den Arbeitsplatz wird von den BEM-Fallkoordinatoren begleitet.

Neben den BEM-Fallkoordinatoren können mit Zustimmung und Beteiligung der  betroffenen Personen folgende Interessenvertretungen, Personen und Gremien der Barmherzigen Brüder Rilchingen hinzugezogen werden:


▪ Mitarbeitervertretung
▪ Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen
▪ Betriebsarzt
▪ Vorgesetzte/-r
▪ Integrationsteam
▪ Arbeitsgruppe Gesundheitsmanagement


Bei Bedarf werden externe Service- und Leistungsträger hinzugezogen.

Die Teilnahme  am betrieblichen Eingliederungsmanagement ist freiwillig und  kann  von den Betroffenen abgelehnt  werden. Auch ein Abbruch des BEM ist auf Wunsch der Betroffenen möglich.

Alle Beteiligten an der betrieblichen Eingliederung unterliegen der Schweigepflicht und können nur durch die betroffenen Personen davon entbunden werden!

 
 

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