Das Heimgesetz besagt: Alte Menschen und behinderte Volljährige, die in einem Heim leben, wirken in Angelegenheiten des Heimbetriebes mit.
Der Heimbeirat ist somit das zentrale Mitwirkungsgremium in einem Heim. Durch ihn wirken die Bewohner von Heimen in Angelegenheiten des Heimbetriebs wie Aufent-haltsbedingungen, Heimordnung, Verpflegung und Freizeitgestaltung mit. Jeder Heimbe-wohner kann seine Wünsche, Anregungen und persönlichen Vorstellungen mit Hilfe des Heimbeirats in die Gemeinschaft einbringen. Die Ausgestaltung des Heimlebens hängt damit entscheidend auch von dem persönlichen Engagement eines jeden Heimbewohners - nicht nur in der Bildung des Heimbeirats - ab.
Barmherzige Brüder Rilchingen
Einrichtung der Seniorendienste und Sozialen Dienste
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